So funktioniert der Gehaltsrechner
Der Gehaltsrechner berechnet aus Ihrem Brutto-Monatsgehalt eine Netto-Schätzung unter Berücksichtigung der gewählten Steuerklasse, der Kirchensteuerpflicht und der Sozialversicherungsbeiträge. Die Berechnung basiert auf den Steuertarifen und Beitragssätzen für 2026. Möchten Sie stattdessen wissen, wie hoch Ihr Stundenlohn ist, nutzen Sie unseren Stundenlohnrechner.
Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein, wählen Sie Ihre Steuerklasse und ob Sie kirchensteuerpflichtig sind. Das Ergebnis wird sofort und automatisch berechnet.
Abzüge im Überblick
Vom Bruttogehalt werden zwei Kategorien abgezogen:
- Steuern: Lohnsteuer (je nach Steuerklasse und Einkommen), Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer, mit Freigrenze) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland).
- Sozialversicherung: Krankenversicherung (ca. 8,1 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (ca. 1,775 % inkl. Zuschlag für Kinderlose).
Die sechs Steuerklassen
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die den monatlichen Lohnsteuerabzug bestimmen:
- Steuerklasse 1: Für Ledige, Geschiedene und Verwitwete — der Standard.
- Steuerklasse 2: Für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag (4.260 €/Jahr).
- Steuerklasse 3: Für Verheiratete, wenn der Partner Steuerklasse 5 wählt — vorteilhaft bei großem Gehaltsunterschied.
- Steuerklasse 4: Für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen — beide erhalten den gleichen Abzug.
- Steuerklasse 5: Gegenstück zu Klasse 3 — höherer Abzug, da der Grundfreibetrag beim Partner liegt.
- Steuerklasse 6: Für Zweit- und Nebenjobs — kein Grundfreibetrag, höchster Abzug.
Sozialversicherung: ca. 820 €
Netto: ca. 2.640 €
Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Die Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen berechnet:
- Kranken- und Pflegeversicherung: 5.512,50 €/Monat (66.150 €/Jahr)
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.050 €/Monat (96.600 €/Jahr, West)
Einkommen oberhalb dieser Grenzen wird nicht weiter verbeitragt — die Abgaben steigen also ab diesen Beträgen nicht mehr.
Einschränkungen des Rechners
Diese Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung. Nicht berücksichtigt werden unter anderem: individuelle Freibeträge, Kinderfreibeträge, private Krankenversicherung, geldwerte Vorteile, vermögenswirksame Leistungen und der Faktor bei Steuerklasse 4. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihr Lohnbüro.
Kirchensteuer: ca. 10 €
Sozialversicherung: ca. 574 €
Netto: ca. 2.101 €
Netto-Gehalt und laufende Kosten
Vom Netto-Gehalt gehen im Alltag weitere Kosten ab: Miete, Versicherungen, Lebensmittel und Mobilität. Wer einen Kredit bedient, sollte die monatliche Rate mit dem Tilgungsrechner berechnen und sicherstellen, dass sie 35 % des Nettoeinkommens nicht übersteigt. Bei der Mehrwertsteuer auf Einkäufe fließen weitere 19 % vom Netto indirekt an den Staat zurück.
Häufig gestellte Fragen
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Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile an Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Der Rest ist Ihr Nettogehalt.
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Steuerklasse 1: Ledige. Steuerklasse 2: Alleinerziehende. Steuerklasse 3: Verheiratete (höheres Einkommen). Steuerklasse 4: Verheiratete (gleiches Einkommen). Steuerklasse 5: Verheiratete (geringeres Einkommen). Steuerklasse 6: Zweit- und Nebenjobs.
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Die Arbeitnehmeranteile betragen ca. 8,1 % (KV mit Zusatzbeitrag), 9,3 % (RV), 1,3 % (AV) und 1,775 % (PV, kinderloser Zuschlag). Insgesamt ca. 20,5 % bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen.
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Der Soli beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, fällt aber seit 2021 für ca. 90 % der Steuerzahler weg. Er greift erst ab einer Lohnsteuer von ca. 18.130 €/Jahr (Freigrenze).
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Nein. Es handelt sich um eine vereinfachte Schätzung. Die tatsächliche Abrechnung hängt von weiteren Faktoren ab (Freibeträge, Kinderzahl, Zusatzbeitrag der Krankenkasse etc.). Keine Steuerberatung.